Hebio

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 14.08.2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von HEBIO mit ihren gewerblichen Kunden (§ 1 UGB), insbesondere für:

  • den Verkauf von Frischöl über den Onlineshop und offline,
  • die Abholung, den Transport und die Entsorgung von Bioabfällen (inklusive Containerbereitstellung).

 

1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Verkäufe oder Leistungen an Verbraucher (§ 1 KSchG) sind ausgeschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich
zugestimmt haben.

2. Vertragspartner

HEBIO Eduard Hiptmair
Seewiesen 9
4675 Weibern
Österreich

Telefon: +43 7732 2975

E-Mail: office@hebio.at

UID-Nr.: ATU79852713

3. Vertragsabschluss

3.1 Die im Shop oder in Angebotsunterlagen dargestellten Leistungen sind unverbindlich.

3.2 Mit Abgabe einer Bestellung (schriftlich, telefonisch oder online) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Waren oder Dienstleistungen zu den angegebenen Preisen und Bedingungen erwerben zu wollen. Die Bestellung ist damit für den Kunden bindend.

3.3 Der Vertrag gilt erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder mit Erbringung der Leistung als zustande gekommen.

4. Preise / Zahlungsbedingungen / Kostenvoranschläge

4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Kosten für Versand, Transport, Containerbereitstellung oder Entsorgung werden separat ausgewiesen.

4.3 Zahlungen sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. und Mahnspesen.

4.5 Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt wird.

5. Lieferung, Leistung und Gefahrenübergang

5.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Die Lieferung oder Leistung erfolgt ab unserem Lager oder Betrieb; die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder Leistungsbeginn über.

5.3 Bei Selbstabholung ist der Kunde für sichere Verladung verantwortlich.

5.4 Bei Lieferung per eigener Ausliefertour („Strecke“) erfolgt die Anlieferung nach unserem Tourenplan im vereinbartem Intervall. Der Kunde hat  sicherzustellen, dass die Anlieferadresse mit LKW/Transporter erreichbar ist und die Entladung unverzüglich erfolgen kann.

5.5 Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unbefahrbare Zufahrt, geschlossener Betrieb, fehlende  Annahmeberechtigung), nicht erfolgen oder muss der Fahrer länger als 15 Minuten warten, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5.6 Die Gefahr geht bei Lieferung per Strecke mit Übergabe am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.

6. Verkauf von Frischöl

6.1 Frischöl ist ein verderbliches Lebensmittel mit begrenztem Mindesthaltbarkeitsdatum.

6.2 Der Kunde muss die Ware sofort sachgerecht lagern.

6.3 Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht ist ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Z 4 FAGG).

6.4 Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gerügt werden (§ 377 UGB).

7. Bioabfallabholung & Entsorgung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, nur die vereinbarten Bioabfälle in den Container zu geben.

7.2 Eine Vermischung mit Fremdstoffen (z. B. Kunststoff, Glas, Chemikalien) ist untersagt.

7.3 Für Schäden oder Mehrkosten durch unsachgemäße Befüllung haftet der Kunde.

7.4 Entsteht bei der Entladung oder Verarbeitung zusätzlicher Arbeitsaufwand (z. B. manuelles Aussortieren von Fremdstoffen), sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand und etwaige Entsorgungsmehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

7.5 Container bleiben Eigentum von HEBIO und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung bewegt oder zweckentfremdet werden.

7.6 Abholtermine werden individuell vereinbart. Können diese aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen werden, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen.

8. Qualitäts‐ und Deklarationspflicht

8.1 Der Kunde muss die Abfälle sachgerecht deklarieren. Falsche Angaben können zur Rückweisung oder zusätzlichen Kosten führen.

8.2 Bei Zweifel oder Verdacht der Kontamination können wir eine Untersuchung auf Kosten des Kunden veranlassen (z. B. Laboranalyse).

8.3 Das Ergebnis der Analyse ist für beide Seiten bindend.

9. Haftung

9.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.

9.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (§ 1063 ABGB).

11. Rücktritt und Storno

11.1 Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur mit unserer  ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.

11.2 Bei Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss, jedoch vor Lieferung oder Leistungserbringung, sind wir berechtigt, eine  Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu verrechnen, sofern nicht höhere, nachweislich entstandene Kosten anfallen.

11.3 Bei verderblichen Waren wie Frischöl ist ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ausgeschlossen.

11.4 Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Zahlungsverzug, falscher Deklaration von Abfällen oder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. In diesem Fall behalten wir uns vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist für Unternehmer auf 12 Monate ab Lieferung bzw.
Leistungsabschluss verkürzt wird.

12.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt bzw. Durchführung zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterlässt er dies, gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.

12.3 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.4 Für verderbliche Waren wie Frischöl ist eine Mängelrüge nur am Tag der Lieferung zulässig.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Erfüllungsort ist unser Sitz. Als Gerichtsstand wird das für Weibern örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14.2 Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Ersatzregelung gemäß dem angestrebten Zweck ist zulässig.